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GEWÄHR-

LEISTUNGSRECHT

Ein weiterer Kernbereich aus dem Zivilrecht ist der Bereich der Gewähr-leistungsrechte. Gerade im

 

  • Kaufrecht,

  • Mietrecht,

  • Werkvertragsrecht und im

  • Reiserecht

 

sind diese von besonderer Bedeutung.

In der Regel bestehen Streitigkeiten darüber, ob überhaupt Sach- oder Rechtsmängel vorliegen und ob die Gewährleistungsfristen bereits verstrichen sind. Natürlich können sich die Streitigkeiten auch auf andere Rechtsfragen, wie z.B. die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses, beziehen.

Die Kanzlei Pestka berät Sie in allen Rechtsfragen aus dem Bereich der Gewährleistungsrechte. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

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